Einsatzgebiet · Landkreis Neu-Ulm
Kfz-Gutachter Neu-Ulm
Unfallschaden in Neu-Ulm? Wir sichern den Schaden neutral und vollständig, bevor repariert oder abgerechnet wird. Regelmäßige Termine im gesamten Stadtgebiet.
Termin in Neu-Ulm: 0152 02 002 110Leistungen
Was wir in Neu-Ulm anbieten
Unfallgutachten in Neu-Ulm
Vollständige Beweissicherung nach dem Unfall, damit Ihre Ansprüche in voller Höhe erstattet werden.
Mehr erfahren→Kurzgutachten & Kostenvoranschlag in Neu-Ulm
Für Bagatellschäden: kompakte Kalkulation als Grundlage für die Schadenregulierung.
Mehr erfahren→Fahrzeugbewertung in Neu-Ulm
Marktgerechter Wert für Verkauf, Kauf, Erbschaft, Trennung oder Finanzierung.
Mehr erfahren→Oldtimer- und Youngtimerbewertung in Neu-Ulm
Zustandsnoten, Marktwert und Wiederbeschaffungswert für Liebhaberfahrzeuge.
Mehr erfahren→Gebrauchtwagencheck in Neu-Ulm
Vor dem Kauf prüfen lassen: Unfallspuren, Substanz und technischer Zustand.
Mehr erfahren→Leasingrückgabe in Neu-Ulm
Zustandsdokumentation vor der Rückgabe, damit Nachforderungen nachprüfbar bleiben.
Mehr erfahren→Ablauf
So kommen Sie in Neu-Ulm zum Gutachten
- 01
Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung. Gerne kann auch direkt ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.
- 02
Fahrzeugbesichtigung
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in Sontheim an der Brenz in unserer Gutachterhalle.
- 03
Gutachtenerstellung
Die Erstellung des Gutachtens erfolgt neutral, kompetent und unabhängig. Wir kalkulieren für Sie die anfallenden Kosten.
- 04
Kostenübernahme
Auch nach Abwicklung des Gutachtens stehen wir Ihnen bis zur Zahlung der Versicherung zur Verfügung. Die Kosten für Sie als Geschädigten muss die gegnerische Versicherung bezahlen, bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung.
Unfallhotline für Neu-Ulm
Sie sprechen direkt mit Wolfgang Merkle. Keine Warteschleife, keine Vorkasse.
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Häufige Fragen
Fragen aus Neu-Ulm
Wer bezahlt das Gutachten?+
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung entsprechend der Haftungsquote.
Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?+
Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden geschickt oder angekündigt hat.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?+
In der Region Sontheim, Heidenheim, Giengen und Ulm ist die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie einfach an.
Muss ich in Vorkasse gehen?+
Nein. Beim Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Kommen Sie zu mir oder muss ich zu Ihnen fahren?+
Beides ist möglich. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserer Prüfhalle in Sontheim an der Brenz.