Kurzgutachten und Kostenvoranschlag
Bei kleineren Schäden genügt oft eine kompakte Schadenkalkulation mit Fotodokumentation. Wir prüfen vorab kostenfrei, welche Gutachtenform in Ihrem Fall die richtige ist.
Termin vereinbaren: 0152 02 002 110Umfang
Was im Kurzgutachten & Kostenvoranschlag enthalten ist
- ·Kalkulation nach Herstellervorgaben
- ·Fotodokumentation des Schadenbildes
- ·Klare Empfehlung: Kurzgutachten oder vollständiges Gutachten
- ·Schnelle Verfügbarkeit für die Versicherung
- Geeignet für
- Kleinschäden und einfache Schadenbilder
- Umfang
- Kalkulation, Fotos, Reparaturweg
- Beratung
- Vorab kostenfrei am Telefon
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Fragen zum Gutachten?
Die Erstberatung ist kostenfrei. Sie erreichen Wolfgang Merkle direkt, ohne Callcenter.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Wer bezahlt das Gutachten?+
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung entsprechend der Haftungsquote.
Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?+
Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden geschickt oder angekündigt hat.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?+
In der Region Sontheim, Heidenheim, Giengen und Ulm ist die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie einfach an.
Muss ich in Vorkasse gehen?+
Nein. Beim Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Kommen Sie zu mir oder muss ich zu Ihnen fahren?+
Beides ist möglich. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserer Prüfhalle in Sontheim an der Brenz.