Ing.- und Kfz-Sachverständigenbüro · Sontheim an der Brenz

Nach dem Unfall zählt, was im Gutachten steht.

Wir sichern Schadenumfang und Schadenhöhe neutral und vollständig, damit Ihnen kein Anspruch verloren geht. Besichtigung bei Ihnen, in Ihrer Werkstatt oder in unserer Prüfhalle.

Leistungen

Gutachten, die vor Versicherung und Gericht Bestand haben

Von der Unfallbegutachtung bis zur Bewertung von Klassikern. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen vorab kostenfrei, welche Gutachtenform Sie brauchen.

Unfall gehabt? Rufen Sie zuerst uns an.

Die gegnerische Versicherung schickt gern ihren eigenen Gutachter. Sie dürfen frei wählen und sollten das tun, bevor irgendetwas repariert wird.

Ablauf

In vier Schritten zum vollständigen Gutachten

Einfach, transparent und ohne Vorkasse. Wir begleiten Sie bis zur Zahlung der Versicherung.

  1. 01

    Terminvereinbarung

    Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung. Gerne kann auch direkt ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.

  2. 02

    Fahrzeugbesichtigung

    Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in Sontheim an der Brenz in unserer Gutachterhalle.

  3. 03

    Gutachtenerstellung

    Die Erstellung des Gutachtens erfolgt neutral, kompetent und unabhängig. Wir kalkulieren für Sie die anfallenden Kosten.

  4. 04

    Kostenübernahme

    Auch nach Abwicklung des Gutachtens stehen wir Ihnen bis zur Zahlung der Versicherung zur Verfügung. Die Kosten für Sie als Geschädigten muss die gegnerische Versicherung bezahlen, bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung.

Einsatzgebiet

Vor Ort im Brenztal, auf der Alb und rund um Ulm

Für jede Region finden Sie eine eigene Seite mit Anfahrt, Terminlage und passenden Leistungen.

Häufige Fragen

Was Geschädigte am häufigsten fragen

Wer bezahlt das Gutachten?+

Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung entsprechend der Haftungsquote.

Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?+

Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden geschickt oder angekündigt hat.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Region Sontheim, Heidenheim, Giengen und Ulm ist die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie einfach an.

Muss ich in Vorkasse gehen?+

Nein. Beim Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Kommen Sie zu mir oder muss ich zu Ihnen fahren?+

Beides ist möglich. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserer Prüfhalle in Sontheim an der Brenz.