Ihre Rechte

Verhalten nach dem Unfall

Unfallhotline Ihres Sachverständigen vor Ort: 0152 02 002 110

Was Sie wissen sollten

Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens

Dem Geschädigten steht es frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und wir kommen auch zu Ihnen nach Hause.

Unabhängige Beweissicherung

Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden und der Schaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann.

Freie Werkstattwahl

Sie sind nicht verpflichtet, eine sogenannte Vertrauens- oder Partnerwerkstatt des gegnerischen Versicherers aufzusuchen. Sie haben freie Werkstattwahl.

Merkantile Wertminderung

Die Höhe des Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten auf Basis eines vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden.

Mietwagen und Nutzungsausfall

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, haben Sie für die Dauer der Reparatur oder Beschaffung Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Eingruppierung ergibt sich aus dem Schadengutachten.

Schadenmanagement in Ihrer Hand

Oft wird Unfallopfern von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung angeboten. Behalten Sie die Abwicklung in Ihren Händen. Im Zweifelsfall bemisst nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger den Schaden korrekt.

Rechtsanwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Geschädigter einen Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung beauftragen. Die Kosten hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu tragen. Wir empfehlen, diese Möglichkeit zu nutzen.

Lassen Sie die Versicherung nicht allein rechnen.

Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage für jeden Anspruch.