Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens
Dem Geschädigten steht es frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und wir kommen auch zu Ihnen nach Hause.