Unfallgutachten für Geschädigte
Nach einem Haftpflichtschaden dokumentieren wir Schadenumfang und Schadenhöhe neutral und nachvollziehbar. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden geschickt hat.
Termin vereinbaren: 0152 02 002 110Umfang
Was im Unfallgutachten enthalten ist
- ·Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert
- ·Merkantile Wertminderung, die sonst häufig verloren geht
- ·Nutzungsausfall und Mietwagenklasse
- ·Lichtbilddokumentation als Beweissicherung
- ·Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung
- Bearbeitung
- Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden
- Vorkasse
- Keine, Abrechnung direkt mit der Versicherung
- Ort
- Bei Ihnen, in Ihrer Werkstatt oder in unserer Prüfhalle
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Fragen zum Gutachten?
Die Erstberatung ist kostenfrei. Sie erreichen Wolfgang Merkle direkt, ohne Callcenter.
Häufige Fragen
Gut zu wissen
Wer bezahlt das Gutachten?+
Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung entsprechend der Haftungsquote.
Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?+
Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden geschickt oder angekündigt hat.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?+
In der Region Sontheim, Heidenheim, Giengen und Ulm ist die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie einfach an.
Muss ich in Vorkasse gehen?+
Nein. Beim Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Kommen Sie zu mir oder muss ich zu Ihnen fahren?+
Beides ist möglich. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserer Prüfhalle in Sontheim an der Brenz.