Oldtimer- und Youngtimerbewertung · Aalen

Oldtimer- und Youngtimerbewertung in Aalen

Klassiker brauchen eine eigene Betrachtung. Wir bewerten Originalität, Substanz und Zustand und leiten daraus Marktwert und Wiederbeschaffungswert ab, wie ihn Versicherer für Liebhaberpolicen verlangen. In Aalen und Umgebung sind wir regelmäßig unterwegs. Termine im Ostalbkreis nach Absprache.

Termin in Aalen: 0152 02 002 110

Leistungsumfang

Oldtimer- und Youngtimerbewertung in Aalen: das ist enthalten

  • ·Zustandsnoten 1 bis 5 mit Begründung
  • ·Marktwert und Wiederbeschaffungswert
  • ·Dokumentation von Originalität und Restaurierungsstand
  • ·Grundlage für Oldtimerversicherung und H-Kennzeichen-Fragen

Anfahrt und Termin

Unser Büro liegt in 89567 Sontheim an der Brenz, die Prüfhalle in Industriestraße 6. Für Termine in Aalen kommen wir zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt Ihres Vertrauens oder Sie fahren zu uns. Termine im Ostalbkreis nach Absprache.

Fahrzeuge
Oldtimer, Youngtimer, Sammlerfahrzeuge
Umfang
Zustandsbericht mit umfangreicher Bildstrecke
Termin
Auch in Ihrer Garage oder Sammlung

Ablauf

So läuft der Termin ab

  1. 01

    Terminvereinbarung

    Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung. Gerne kann auch direkt ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.

  2. 02

    Fahrzeugbesichtigung

    Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in Sontheim an der Brenz in unserer Gutachterhalle.

  3. 03

    Gutachtenerstellung

    Die Erstellung des Gutachtens erfolgt neutral, kompetent und unabhängig. Wir kalkulieren für Sie die anfallenden Kosten.

  4. 04

    Kostenübernahme

    Auch nach Abwicklung des Gutachtens stehen wir Ihnen bis zur Zahlung der Versicherung zur Verfügung. Die Kosten für Sie als Geschädigten muss die gegnerische Versicherung bezahlen, bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung.

Gutachter in Aalen gesucht?

Rufen Sie an, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder der Versicherung etwas zusagen.

Weitere Leistungen

Auch in Aalen verfügbar

Häufige Fragen

Fragen aus der Region

Wer bezahlt das Gutachten?+

Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung entsprechend der Haftungsquote.

Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?+

Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden geschickt oder angekündigt hat.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Region Sontheim, Heidenheim, Giengen und Ulm ist die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie einfach an.

Muss ich in Vorkasse gehen?+

Nein. Beim Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Kommen Sie zu mir oder muss ich zu Ihnen fahren?+

Beides ist möglich. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserer Prüfhalle in Sontheim an der Brenz.