Kurzgutachten & Kostenvoranschlag · Günzburg

Kurzgutachten & Kostenvoranschlag in Günzburg

Bei kleineren Schäden genügt oft eine kompakte Schadenkalkulation mit Fotodokumentation. Wir prüfen vorab kostenfrei, welche Gutachtenform in Ihrem Fall die richtige ist. In Günzburg und Umgebung sind wir regelmäßig unterwegs. Anfahrt über die A8, Termine kurzfristig möglich.

Termin in Günzburg: 0152 02 002 110

Leistungsumfang

Kurzgutachten & Kostenvoranschlag in Günzburg: das ist enthalten

  • ·Kalkulation nach Herstellervorgaben
  • ·Fotodokumentation des Schadenbildes
  • ·Klare Empfehlung: Kurzgutachten oder vollständiges Gutachten
  • ·Schnelle Verfügbarkeit für die Versicherung

Anfahrt und Termin

Unser Büro liegt in 89567 Sontheim an der Brenz, die Prüfhalle in Industriestraße 6. Für Termine in Günzburg kommen wir zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt Ihres Vertrauens oder Sie fahren zu uns. Anfahrt über die A8, Termine kurzfristig möglich.

Geeignet für
Kleinschäden und einfache Schadenbilder
Umfang
Kalkulation, Fotos, Reparaturweg
Beratung
Vorab kostenfrei am Telefon

Ablauf

So läuft der Termin ab

  1. 01

    Terminvereinbarung

    Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung. Gerne kann auch direkt ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.

  2. 02

    Fahrzeugbesichtigung

    Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in Sontheim an der Brenz in unserer Gutachterhalle.

  3. 03

    Gutachtenerstellung

    Die Erstellung des Gutachtens erfolgt neutral, kompetent und unabhängig. Wir kalkulieren für Sie die anfallenden Kosten.

  4. 04

    Kostenübernahme

    Auch nach Abwicklung des Gutachtens stehen wir Ihnen bis zur Zahlung der Versicherung zur Verfügung. Die Kosten für Sie als Geschädigten muss die gegnerische Versicherung bezahlen, bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung.

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Rufen Sie an, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder der Versicherung etwas zusagen.

Weitere Leistungen

Auch in Günzburg verfügbar

Häufige Fragen

Fragen aus der Region

Wer bezahlt das Gutachten?+

Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung entsprechend der Haftungsquote.

Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?+

Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden geschickt oder angekündigt hat.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Region Sontheim, Heidenheim, Giengen und Ulm ist die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie einfach an.

Muss ich in Vorkasse gehen?+

Nein. Beim Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Kommen Sie zu mir oder muss ich zu Ihnen fahren?+

Beides ist möglich. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserer Prüfhalle in Sontheim an der Brenz.