Fahrzeugbewertung · Langenau

Fahrzeugbewertung in Langenau

Wir ermitteln den marktgerechten Wert Ihres Fahrzeugs auf Basis von Zustand, Ausstattung, Historie und aktueller Marktlage. Das Ergebnis ist eine belastbare Grundlage gegenüber Käufern, Behörden und Versicherern. In Langenau und Umgebung sind wir regelmäßig unterwegs. Schnell erreichbar über die B19 und A7.

Termin in Langenau: 0152 02 002 110

Leistungsumfang

Fahrzeugbewertung in Langenau: das ist enthalten

  • ·Händler- und Privatverkaufswert
  • ·Bewertung von Vorschäden und Reparaturen
  • ·Nachvollziehbare Marktrecherche
  • ·Verwendbar für Erbschaft, Trennung, Finanzierung

Anfahrt und Termin

Unser Büro liegt in 89567 Sontheim an der Brenz, die Prüfhalle in Industriestraße 6. Für Termine in Langenau kommen wir zu Ihnen nach Hause, in die Werkstatt Ihres Vertrauens oder Sie fahren zu uns. Schnell erreichbar über die B19 und A7.

Dauer
Besichtigung in der Regel unter einer Stunde
Ergebnis
Schriftliches Wertgutachten mit Fotos
Kosten
Festpreis nach Fahrzeugklasse

Ablauf

So läuft der Termin ab

  1. 01

    Terminvereinbarung

    Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung. Gerne kann auch direkt ein Vor-Ort-Termin vereinbart werden.

  2. 02

    Fahrzeugbesichtigung

    Wir besichtigen Ihr Fahrzeug bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in Sontheim an der Brenz in unserer Gutachterhalle.

  3. 03

    Gutachtenerstellung

    Die Erstellung des Gutachtens erfolgt neutral, kompetent und unabhängig. Wir kalkulieren für Sie die anfallenden Kosten.

  4. 04

    Kostenübernahme

    Auch nach Abwicklung des Gutachtens stehen wir Ihnen bis zur Zahlung der Versicherung zur Verfügung. Die Kosten für Sie als Geschädigten muss die gegnerische Versicherung bezahlen, bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung.

Gutachter in Langenau gesucht?

Rufen Sie an, bevor Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder der Versicherung etwas zusagen.

Weitere Leistungen

Auch in Langenau verfügbar

Häufige Fragen

Fragen aus der Region

Wer bezahlt das Gutachten?+

Bei einem Haftpflichtschaden trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotelung entsprechend der Haftungsquote.

Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?+

Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits jemanden geschickt oder angekündigt hat.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?+

In der Region Sontheim, Heidenheim, Giengen und Ulm ist die Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie einfach an.

Muss ich in Vorkasse gehen?+

Nein. Beim Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Kommen Sie zu mir oder muss ich zu Ihnen fahren?+

Beides ist möglich. Wir besichtigen bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserer Prüfhalle in Sontheim an der Brenz.